Hilfe und Rat für Volksmusikanten, Sänger und Veranstalter im Umgang mit der GEMA

Regionale Musikkultur und GEMA

Ein unermesslicher Bestand an Liedern und Musikstücken liegt in der regionalen Volksmusik Oberbayerns und umliegender Regionen vor. Vieles davon ist aus den letzten ca. 200 Jahren überliefert, anderes ist neu entstanden. Laufend kommen neue Schöpfungen hinzu. Der weit überwiegende Teil dieses Repertoires wird nicht von Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. GEMA) vertreten, ist also zunächst grundsätzlich "GEMA-frei".
Allerdings ist die Beurteilung im Einzelfall oftmals undurchsichtig.
  • Zahlreiche "Bearbeitungen" von Volksweisen sind bei der GEMA angemeldet.
  • Einige Urheber GEMA-Mitglieder, deren Lieder und Musikstücke sind  GEMA-pflichtig.
  • Andere sind bewusst nicht GEMA-Mitglied und nehmen ihre Urheberrechte selber wahr.
  •  Wieder andere sind zwar Mitglied der GEMA, haben aber z.B. die Aufführungsrechte nicht zur Wahrnehmung an die GEMA übertragen.
  • Musikverlage sichern sich über Verlagsverträge (z.B. bei CD-Produktionen) die Nutzungsrechte an Liedern/Musikstücken, und übertragen diese der GEMA zur Wahrnehmung.
  • Und nicht zuletzt ist festzuhalten, dass die Dokumentation der GEMA im Bereich regionaler Volksmusik häufig lücken- und fehlerhaft ist.
Als unabhängiger Partner biete ich Ihnen einen "Musik-Gebraucher-Schutz":
Fundierte Informationen, Rat und Hilfe im Umgang mit der GEMA.
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